DIE ERSTUNTERSUCHUNG


Die Erstuntersuchung zur Festellung der Schwangerschaft, sollte so bald wie möglich, nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinen. Dabei werden erfasst: die Familiengeschichte (Anamnese) die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese die Arbeits- und Sozialanamnese die gynäkologische Untersuchung (einschließlich einer Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion) das Körpergewicht der Schwangeren der Blutdruck Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien) Hämoglobingehalt evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt) Bestimmung der Blutgruppen und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)



DIE BETREUUNG IN DER SCHWANGERSCHAFT

Ziel der Mutterschaftsrichtlinien ist die „Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichende und zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung."
Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden. Bei der Behandlung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften oder -geburten angezeigten intensiveren Betreuung. Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der Schwangeren Untersuchung und Beratungen während der Schwangerschaft. Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik etc.

Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen:

z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B, HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung) sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen. Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe. Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin. Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln. Aufzeichnungen und Bescheinigungen.



Mutterschaftsrichtlinie

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

Blutdruckmessung
Urinuntersuchung
Gewichtskontrolle
Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund

Bis zur 32 SSW alle 4 Wochen, danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:

Gewichtsemessung
Blutdruckmessung
Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 11,2 g/ml ist
Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
Kontrolle der Herztöne des Kindes
Feststellung der Lage des Kindes

AUSSCHLUSS CHLAMYDIENINFEKTION

Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Chlamydia trachomatis Infektion ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsäure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt.

BLUTUNTERSUCHUNGEN

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen.

Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 27. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie einen Rhesus-NIPT zur Bestimmung der Blutgruppe des Kindes als Kassenleistung. Sollte Ihr Kind Rhesus positiv sein wird eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen gegeben. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechts-krankheiten (Lues Suchreaktion - LSR) und ein Test auf „Röteln-Antikörper“, sofern nicht zwei Impfungen oder spezifische Antikörper nachgewiesen werden.

Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

ERNÄHRUNGSBERATUNG

In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft für bestimmte Mikronährstoffe wie z. B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren ein erhöhter Bedarf besteht. Enährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade mit diesen für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunahme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwangerschaft wie Diabetes und Bluthochdruck begünstigen. Auch über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie aufgeklärt.

SCREENING AUF SCHWANGERSCHAFTSDIABETES

Der Zuckertest wird zwischen der 24 + 0 und 27 + 6 Schwangerschaftswoche angeboten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, machen Sie zunächst einen Vortest, bei dem Sie ein Glas Wasser mit 50 Gramm Zucker (nicht nüchtern) trinken. Wird in diesem Vortest ein erhöhter Wert gefunden, dann erfolgt zeitnah ein zweiter Diagnosetest, der aufwändiger ist und dabei müssen Sie nüchtern sein, das heißt mindestens 8 Stunden nichts gegessen oder getrunken zu haben. Hierzu wird Ihnen jeweils Blut aus einer Armvene abgenommen. Mögliche Folgen eines Schwangerschaftsdiabetes sind die sogenannte Präeklampsie oder Geburtskomplikationen.

ULTRASCHALL-UNTERSUCHUNGEN

Corona Virus
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen. Beim 2. Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen: a) einer Basis-Ultraschalluntersuchung b) einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Im Verlauf der Schwangerschaft werden drei große Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening) angeboten. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. SSW (1. Basis-Ultraschalluntersuchung) statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und der 22. SSW (2. Basis-Ultraschalluntersuchung optional mit Erweiterung) und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW (3. Basis-Ultraschalluntersuchung).
Dieses optionale Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt.

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